Stiftungszweck
Notstände im Sinne der Sozialenzykliken zu lindern, z. B. durch Gewährung von Ausbildungshilfen, Förderung von Forschung und Bildung oder durch Entwicklungshilfe.
Die Forschungen, Erfindungen und Schutzrechte des Stifters fördernd weiterzuführen und auszuwerten, wobei eine Auswertung nur im Hinblick auf den obengenannten Stiftungszweck erfolgen darf.